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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Kauf, Pacht und Miete

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ortsüblichen Provisionssätze entsprechen den Gepflogenheiten der Makler in Baden-Württemberg. Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer kommt der Maklervertrag zustande.
Das Angebot versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Informationen an Dritte ist untersagt. Ist dem Auftraggeber unser Angebot bereits von anderer Seite bekannt, so ist er verpflichtet dies binnen 5 Tagen schriftlich uns mitzuteilen und nachzuweisen, woher er diese Kenntnis hat. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an.
Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis- und oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Mitursächlichkeit genügt. Sie ist zahlbar 8 Tage nach Rechnungsstellung. Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung von Gewerbeimmobilien, Geschäftsverkäufen, Grundstücken, Häusern, Verpachtungen sowie Wohn- und Gewerberaumvermietungen.

Die Höhe der Provisionen richtet sich immer nach dem tatsächlichen Kauf-, Miet- oder Pachtpreis des vermittelten Objektes.

  • Bei Vermittlung /Nachweis eines Objektes berechnen wir vom Gesamtkaufpreis, von Käufer und Verkäufer je 3% zzgl.gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer.
  • Für die Vermittlung /den Nachweis von Miet-/Pachtverträgen jeweils bezogen auf die Bruttomiete /-pacht berechnen wir im privaten Bereich 2 Monatsmieten, im gewerblichen Bereich 4 Monatsmieten /-pachten zzgl.gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

  • Für preislich nicht aufgeführte Rechtsgeschäfte sind die Provisionen frei vereinbar, die Höhe orientiert sich jedoch an vorstehender Berechnung.

Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von vier Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder beauftragte natürliche oder juristische Personen erfolgt.
Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder auf Grund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch gilt auch wenn die Parteien ein anderes Rechtsgeschäft abschließen, welches sich aus der Vermittlungstätigkeit ergibt. Hierunter fällt zum Beispiel wenn verpachtet wird anstelle von Kauf.
Sobald ein Vertragsabschluss über ein von uns angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.

Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf, -vermietung und Irrtum vorbehalten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist D- 76437 Rastatt.