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AGB
- Allgemeine Geschäftsbedingungen Kauf, Pacht und Miete
Unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ortsüblichen Provisionssätze
entsprechen den Gepflogenheiten der Makler in Baden-Württemberg.
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von
Verhandlungen mit dem Verkäufer kommt der Maklervertrag zustande.
Das
Angebot versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist
ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe
der Informationen an Dritte ist untersagt. Ist dem Auftraggeber
unser Angebot bereits von anderer Seite bekannt, so ist er
verpflichtet dies binnen 5 Tagen schriftlich uns mitzuteilen
und nachzuweisen, woher er diese Kenntnis hat. Geschieht dies
nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an.
Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis- und oder die Vermittlung
von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient,
sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein
Vertrag zustande kommt. Mitursächlichkeit genügt. Sie ist
zahlbar 8 Tage nach Rechnungsstellung. Die Tätigkeit umfasst
den Nachweis oder die Vermittlung von Gewerbeimmobilien, Geschäftsverkäufen,
Grundstücken, Häusern, Verpachtungen sowie Wohn- und Gewerberaumvermietungen.
Die Höhe der Provisionen richtet sich immer nach dem
tatsächlichen Kauf-, Miet- oder Pachtpreis des vermittelten
Objektes.
- Bei
Vermittlung /Nachweis eines Objektes berechnen wir vom Gesamtkaufpreis,
von Käufer und Verkäufer je 3% zzgl.gesetzlich gültiger
Mehrwertsteuer.
- Für
die Vermittlung /den Nachweis von Miet-/Pachtverträgen jeweils
bezogen auf die Bruttomiete /-pacht berechnen wir im privaten
Bereich 2 Monatsmieten, im gewerblichen Bereich 4 Monatsmieten
/-pachten zzgl.gesetzlicher Mehrwertsteuer.
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- Für
preislich nicht aufgeführte Rechtsgeschäfte
sind die Provisionen frei vereinbar, die Höhe orientiert
sich jedoch an vorstehender Berechnung.
Der
volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung
der zustande gekommenen Verträge durch uns oder wenn der
Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt.
Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen
Interessenten binnen einer Frist von vier Jahren nach Abschluss
des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte
abgeschlossen werden. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn
der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst
ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte
oder Verschwägerte oder beauftragte natürliche oder juristische
Personen erfolgt.
Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der Vertrag
durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder
auf Grund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem
Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch
gilt auch wenn die Parteien ein anderes Rechtsgeschäft abschließen,
welches sich aus der Vermittlungstätigkeit ergibt. Hierunter
fällt zum Beispiel wenn verpachtet wird anstelle von Kauf.
Sobald ein Vertragsabschluss über ein von uns angebotenes
Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Makler hat Anspruch
auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung
der Kaufurkunde.
Schadensersatzansprüche
sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns,
ausgeschlossen. Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen
Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren
Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Angebote
sind freibleibend. Zwischenverkauf, -vermietung und Irrtum
vorbehalten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist D- 76437 Rastatt.
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